Restschuldbefreiung – Eine Chance auf einen Neuanfang

Restschuldbefreiung erklärt

Die Restschuldbefreiung ist ein Verfahren, das dazu dient, verschuldeten Personen zu einem schuldenfreien Neuanfang zu verhelfen. In Deutschland wird sie im neunten Teil der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. In diesem Artikel werden wir tief in dieses Thema eintauchen und alle Fragen rund um die Restschuldbefreiung beantworten. Aber was ist eine Restschuldbefreiung eigentlich genau?

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist ein Verfahren, das eine Person von ihren Schulden befreit, die sie nicht mehr zurückzahlen kann. Das Ziel ist es, dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Die Restschuldbefreiung wird nur auf Antrag des Schuldners vom Insolvenzgericht erteilt. Sie ist der letzte Schritt in einem Insolvenzverfahren.

Wer kann eine Restschuldbefreiung beantragen?

Eine Restschuldbefreiung kann ausschließlich von natürlichen Personen beantragt werden. Juristische Personen, wie zum Beispiel GmbHs oder AGs, können keine Restschuldbefreiung beantragen.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist ein Verwaltungsakt und wird vom Insolvenzgericht in wenigen Minuten erteilt. Allerdings wird sie erst nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase erteilt. Während dieser Zeit muss der Schuldner versuchen, seine Schulden möglichst vollständig zu tilgen. Nach Ablauf dieser Zeit werden die restlichen Schulden erlassen.

Was ist die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase ist ein Zeitraum von sechs Jahren, während dem der Schuldner versucht, seine Schulden möglichst vollständig zu begleichen. Während dieser Zeit muss der Schuldner seinen pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger und überwacht den Schuldner.

Wie hoch ist der pfändbare Teil des Einkommens?

Der pfändbare Teil des Einkommens ist der Teil, der über dem Existenzminimum liegt und somit für die Tilgung der Schulden zur Verfügung steht. Die Höhe des pfändbaren Einkommens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und der Höhe des Einkommens.

Welche Pflichten hat der Schuldner während der Wohlverhaltensphase?

Während der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner verschiedene Pflichten zu erfüllen, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich aktiv darum zu bemühen. Außerdem muss der Schuldner einen Teil einer Erbschaft oder eines Lotteriegewinns an den Treuhänder abführen. Der Schuldner muss auch sicherstellen, dass das Insolvenzgericht und der Treuhänder jederzeit Kontakt aufnehmen können.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Pflichten?

Wenn der Schuldner gegen seine Pflichten verstößt, kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden. Das bedeutet, dass er weiterhin für seine Schulden haftet und keine Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang hat.

Kann die Restschuldbefreiung auch widerrufen werden?

Ja, die Restschuldbefreiung kann auch widerrufen werden, wenn der Schuldner beispielsweise falsche Angaben gemacht hat oder gegen seine Pflichten verstößt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung?

Die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung sind:

  • Der Schuldner muss eine natürliche Person sein
  • Er muss einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen
  • Er muss eine sechsjährige Wohlverhaltensphase durchlaufen haben
  • Er muss seinen pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten
  • Es darf kein Versagungsgrund vorliegen

Fazit

Die Restschuldbefreiung ist eine Chance für verschuldete Personen, wieder einen wirtschaftlichen Neuanfang zu wagen. Allerdings müssen während der Wohlverhaltensphase verschiedene Pflichten erfüllt werden, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Bei Verstoß gegen diese Pflichten kann die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen werden.